Garantiebestimmungen

Garantie

Unser Ziel ist es, dass Du mit Deinem CYLAN E-Bike zufrieden bist und Du die Ausfahrten so richtig geniessen kannst. Sollte trotzdem etwas nicht stimmen, bietet Dir CYLAN neben der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahren) zusätzlich 5 Jahre Garantie für den E-Bikerahmen. 

Gewährleistung  

  • Ab Auslieferung 2 Jahre 
  • Ausschliesslich auf Verarbeitungs- und Materialfehler, die bereits bei der Auslieferung bestanden haben 
  • Umbau und Versandkosten werden von Cylan getragen 

Garantie

  • 5 Jahre ab Kaufdatum 
  • Ausschliesslich auf Verarbeitungs- und Materialfehler, die bereits bei der Auslieferung bestanden haben 
  • Umbau und Versandkosten werden vom Kunden getragen 
  • Eigens für Erstbesitzer

Allgemeine Garantiebestimmungen 

  1. Die Lizard Sport AG gewährt dir folgende Garantie für Materialfehler des Rahmens ab Kaufdatum: 5 Jahre *Von dieser Bestimmung ausgenommen sind die unter Ziffer 5 erwähnten Fälle.

  2. Für alle anderen Bauteile gilt eine zweijährige Garantie ab Kaufdatum. Ausgenommen ist der Verschleiss, z.B. von Reifen, Schläuchen, Kette, Freilauf, Kabeln, Bremsschuhen usw. sowie die in Ziffer 5 genannten Fälle.

  3. Während der Garantiezeit wird fehlerhaftes Material kostenlos repariert oder ersetzt.

  4. Die Garantie kann nur vom rechtmässigen Eigentümer in Anspruch genommen werden und unter Bedingung, dass der Kaufbeleg und die Garantiekarte vorgelegt werden.

  5. Geltendmachung von Garantieansprüchen: Garantieleistungen können nur von einem CYLAN erbracht werden, unter der vorherigen Anerkennung des Garantieanspruches durch Lizard Sport AG. Kosten für den Hin- und Rücktransport des Fahrrades oder von Fahrradteilen gehen zulasten des Eigentümers. Die endgültige Entscheidung darüber, ob das betreffende Bauteil für Garantieleistungen in Betracht kommt, liegt bei den Technikern des jeweiligen Herstellers.

Die Garantie entfällt unter folgenden Voraussetzungen wenn:

 

 

 

 

  • das Fahrrad zweckentfremdet wurde
  • das Fahrrad mangelhaft gepflegt wurde
  • das Fahrrad durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde
  • das Fahrrad unsachgemäss repariert wurde
  • Teile nachträglich unsachgemäss montiert oder Teile montiert wurden, die nicht der technischen Spezifikation des Fahrrades entsprechen
  • Schaden am Fahrrad entstanden ist durch fehlerhafte Einstellung/Spannung von u.a. Lenker, Sattel, Sattelstütze, Kettenschaltung, Bremsen, Reifen, Schläuchen, Zahnrädern
  • das Fahrrad zu Verwendungszwecken vieler nicht im einzelnen aufgeführten Personen diente, wie z.B. Fahrradvermietung, etc.
  • das Fahrrad für Vermietungszwecke eingesetzt wird.
  • Schaden entstanden ist durch die normale Verwitterung von Lack und Chrom
  • Schaden entstanden ist durch Erdbeben, Brand, Überschwemmung, Aufstand sowie Ereignisse höherer Gewalt.